Selbsttest der Barrierefreiheit von Beratungsangeboten
Der Selbsttest enthält 31 Aussagen zu verschiedenen Aspekten der Barrierefreiheit.
Anhand der Antwortoptionen «trifft zu», «trifft teilweise zu» und «trifft nicht zu» können Sie angeben, inwiefern die Aussage auf Ihr Angebot zutrifft. Können Sie eine Aussage nicht beantworten, wählen Sie bitte die Antwortoption «weiss nicht». Einige der Zugänglichkeitsaspekte, die in den Aussagen abgebildet sind, sind aufgrund verschiedener Settings nicht für alle Angebotstypen relevant. Beispielsweise ist es für die Zugänglichkeit von Angeboten aus dem Gewaltschutzbereich und Notunterkünfte hochrelevant, dass sie auch kurzfristig und rund um die Uhr für alle erreichbar und zugänglich sind. Bei Schuldenberatungsstellen ist dieser Aspekt nicht relevant. Oder bei Beratungsangebote, die ausschliesslich telefonische oder Online-Beratungen anbieten, sind bauliche Aspekte der Zugänglichkeit des Angebots für die Klientel nicht relevant («Barriere ist nicht gleich Barriere»). Falls ein Aspekt für Ihr Angebot nicht relevant ist, dann wählen Sie bitte die Antwortoption «nicht relevant».
Schritt 1 von 5: Bauliche Gegebenheiten und Infrastruktur (9 Indikatoren)
- Aktuell: Bauliche Gegebenheiten und Infrastruktur
- Bekanntheit, Zugänglichkeit und Erreichbarkeit des Angebots
- Grundlagendokumente, Qualitätssicherung und Angebotsentwicklung
- Digitale und direkte Kommunikation und Information
- Mitarbeitende und Vernetzung